SCH-LAU e.V.

Satzung des Vereins SCH-LAU e.V.

§ 1 Name und Sitz 

1. Der Verein führt den Namen SCH-LAU – „Sinn, Chancen, Hoffnung – Langzeitarbeitslose unterstützen“. 

2. Er wurde am 29.05.2013 beim Amtsgericht Nürnberg/Registergericht unter Vereinsregister- Nummer VR 201458 eingetragen und führt seitdem den Zusatz „e.V.“. 

3. Sitz des Vereins ist die Stadt Lauf an der Pegnitz. 

§ 2 Zweck 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel. Die Mittel des Vereins, auch etwaige Überschüsse, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder weder Gewinnanteile noch Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

2. Der mildtätige Satzungszweck wird verwirklicht durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 12 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Insbesondere sollen Langzeitarbeitslose durch arbeitsintegrative Mitarbeit in niederschwelligen Tätigkeiten (wie z.B. Cafè oder haushaltsnahen Nachbarschaftsdiensten) gefördert und auch finanziell unterstützt werden. 

§ 3 Mitgliedschaft 

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. 

3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 

4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.  

5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, bei einer juristischen Person mit deren Erlöschen. 

6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. 

7. Die Mitglieder haben Beiträge z.B. in Form von ideeller, ehrenamtlicher oder finanzieller Unterstützung zu leisten. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 

§ 4 Vorstand 

1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem: 

a) ersten Vorsitzenden, 

b) zweiten Vorsitzenden, 

c) ggf. dritten Vorsitzenden, 

c) Kassier, 

d) Schriftführer sowie 

e) einem bis sieben Beisitzern, 

jedoch soll die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder immer ungerade sein, um die Entscheidungsfähigkeit zu gewährleisten. 

2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein bei Rechtsgeschäften nur gemeinsam. 

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Bei Ausscheiden eines seiner Mitglieder während der Amtsdauer erfolgt eine Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung. 

§ 5 Mitgliederversammlung 

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen. 

2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladefrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. 

3. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. 

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ab einem Viertel der Mitglieder beschlussfähig. 

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Vereinssatzung SCH-LAU e.V. 

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. 

§ 6 Kassenführung und -prüfung 

1. Der Kassier hat über alle finanziellen Geschäftsvorfälle Buch zu führen und eine Jahresabrechnung bis Ende März des darauffolgenden Jahres zu erstellen. 

2. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorstandes bzw. dessen Stellvertreters erfolgen. 

3. Die Jahresrechnung des Vereins wird in jedem Jahr von zwei von der Mitgliedsversammlung gewählten Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. 

4. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Vorstandschaft. 

§ 7 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 

1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich. 

2. Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstig-ter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

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• Diese Satzung wurde errichtet bei der Vereinsgründung am 20.06.2012 in Lauf; 

• vom Vorstand einstimmig im Sinne der Präzisierung der steuerlichen Mildtätigkeit geändert in Lauf am 17. September 2013; 

• am 29.05.2013 beim Amtsgericht Nürnberg/Registergericht unter Vereinsregister-Nummer VR 201458 eingetragen; 

• satzungsgemäß mit 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung aktualisiert in Lauf am 22. Juli 2014.